Zu später Behandlungsbeginn macht Rezept ungültig. Der verordnende Arzt hat die Möglichkeit, das Ausstellungsdatum seiner Verordnung zu ändern. Das wird auf der Vorderseite der Verordnung gemacht. Das alte Datum wird durchgestrichen, das neue Ausstellungsdatum ergänzt und mit Unterschrift und Änderungsdatum vom Arzt bestätigt. Dieses Vorgehen ist in der Heilmittel-Richtlinie und den Anlagen 3 zu den Versorgungsverträgen vorgeschrieben. Deshalb müssen bei einer Änderung drei Datumsangaben vorhanden sein: Dabei ist unbedingt zu beachten, dass das neue Ausstellungsdatum zum Datum der ersten Behandlung passt und dass das Datum der Änderung durch den Arzt ebenfalls vor dem ersten behandlungstermin liegt. Nur Ihr Hausarzt oder Facharzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen, nachdem er aufgrund der Diagnose und die mit dieser einhergehenden Leitsymtomatik (Funktionsstörung / Schädigung) eine therapiebegründende Verordnung für sinnvoll erachtet hat Ja. Wenn eine Diagnose von ihrem behandelnden Arzt vorliegt, machen wir gerne mit ihnen einen Behandlungsvertrag, in dem Menge und Preis der Therapie aufgeführt sind. So unterliegen sie keinen Richtlinien des Heilmittelkataloges. Ja, seit dem 1. Januar 2004 gelten die folgenden vom Gesetzgeber festgelegten Zuzahlungen: Ihr Eigenanteil Wenn Ihr Arzt nichts anderes verordnet hat, müssen Sie die Behandlung bei der Physikalischen Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes beginnen . Nehmen Sie die Behandlung erst später auf, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Wenn Sie eine Verordnung für Heilmittel haben, setzen Sie sich deshalb bitte umgehend mit uns in Verbindung. Sie können auch unser Onlin-Formular dafür nutzen. Wenn Sie die Behandlung über einen längeren Zeitraum unterbrechen, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Auch hier gelten bestimmte Fristen, aber auch Ausnahmen. Bei der Physikalischen Therapie dürfen zwischen zwei Heilmittelbehandlungen in der Regel nicht mehr als 14 Tage liegen, bei Begründungen wie Urlaub oder Krankheit des Therapeuten oder des Patienten kann die Behandlung bis 28 Tage unterbrochen werden. Verordnungen mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verlieren 3 Monate, Verordnungen mit mehr als 6 verordneten Behandlungseinheiten 6 Monate nachdem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen. Ja. Wenn es medizinisch notwendig ist, können in besonderen Fällen Heilmittel auch über die Gesamtverordnungsmenge hinaus verordnet werden. Sie müssen dann die Verordnung Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, es sei denn die Krankenkasse hat hierauf verzichtet. Sobald die Verordnung Wir garantieren Ihnen in der Regel, dass Sie pünktlich zum genannten Termin behandelt werden und somit keine Wartezeit mitbringen müssen.
beträgt 10 % der Kosten für die Physiotherapie sowie
10 Euro je Rezept. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung. Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig. Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, müssen wir laut Gesetzgeber den Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung erinnern.
Ihrer KK vorliegt, dürfen Sie die Therapie in Anspruch nehmen. Auch bei langfristigen Verordnungen gelten die allgemeinen Zuzahlungen sowie die Möglichkeiten der Befreiung.
Sollte die KK die Therapie nicht genehmigen, endet die Kostenübernahme durch die KK mit der Mitteilung an Sie.
Fall Sie einen Behandlungstermin nicht (rechtzeitig) wahrnehmen können, informieren Sie uns spätestens 24 Stunden vorher und geben uns rechtzeitig Gelegenheit, den freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben bzw. eine Terminverschiebung zu organisieren. Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen fällt eine Ausfallgebühr an.