Unter einer Thrombose versteht man den Verschluss eines Blutgefäßes durch ein Blutgerinnsel (Thrombus). Am häufigsten entsteht eine Thrombose in den tiefen Bein- oder Beckenvenen. Man spricht dann von einer tiefen Venenthrombose (TVT). Wird eine Thrombose nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, kann sich das
Blutgerinnsel lösen und über den Blutkreislauf in die Lunge gelangen. Dort kann es eine Lungenembolie verursachen – eine potenziell lebensbedrohliche Komplikation.
Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung sind daher besonders wichtig.
Welche Beschwerden können auftreten?
Nicht jede Thrombose verursacht eindeutige Beschwerden. Häufig entwickeln sich die Symptome innerhalb weniger Stunden oder Tage.
Typische Anzeichen sind:
- Schwellung eines Beines oder Armes
- Spannungsgefühl im betroffenen Bereich
- Schmerzen, insbesondere in der Wade
- Druckschmerz entlang einer Vene
- Überwärmung der Haut
- Rötung oder bläuliche Verfärbung
- verstärkte oberflächliche Venenzeichnung
Treten plötzlich Atemnot, Brustschmerzen, blutiger Husten, Herzrasen, Schwindel oder Kreislaufkollaps auf, muss sofort der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden. Diese Beschwerden können auf eine lebensbedrohliche Lungenembolie hinweisen.
Welche Ursachen gibt es?
Eine Thrombose entsteht meist durch das Zusammenwirken verschiedener Risikofaktoren.
Dazu gehören unter anderem:
- längere Immobilität, beispielsweise nach Operationen oder auf Reisen
- Knochenbrüche oder Verletzungen
- Schwangerschaft und Wochenbett
- hormonelle Verhütungsmittel oder Hormontherapie
- Krebserkrankungen
- höheres Lebensalter
- Übergewicht
- Rauchen
- angeborene oder erworbene Gerinnungsstörungen
Nicht jeder Mensch mit einem Risikofaktor entwickelt eine Thrombose. Oft kommen mehrere Faktoren zusammen.
Wie wird eine Thrombose diagnostiziert?
Bei Verdacht auf eine tiefe Venenthrombose werden zunächst Beschwerden, Risikofaktoren und die klinische Wahrscheinlichkeit ärztlich beurteilt. Bei niedriger klinischer Wahrscheinlichkeit kann ein unauffälliger D-Dimer-Test helfen, eine Thrombose auszuschließen. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit oder auffälligem Testergebnis erfolgt eine Kompressions- beziehungsweise Duplexsonografie. Ein erhöhter D-Dimer-Wert beweist für sich allein keine Thrombose, da er auch bei anderen Erkrankungen, nach Operationen, während einer Schwangerschaft oder mit zunehmendem Alter auftreten kann.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Ziel der Behandlung ist es,
- das Wachstum des Blutgerinnsels zu verhindern,
- eine Lungenembolie zu vermeiden,
- Beschwerden zu lindern und
- langfristige Folgeschäden zu reduzieren.
Je nach Befund umfasst die Behandlung unter anderem:
- blutgerinnungshemmende Medikamente (Antikoagulation)
- Kompressionstherapie
- frühzeitige Mobilisation
- regelmäßige Bewegung
- in ausgewählten Fällen interventionelle oder operative Verfahren
Die Therapie wird individuell an die Ausdehnung der Thrombose, bestehende Risikofaktoren und mögliche Begleiterkrankungen angepasst.
Therapie nach aktuellen Leitlinien
Die aktuellen Leitlinien empfehlen nach Diagnosestellung und Beginn einer wirksamen Antikoagulation in den meisten Fällen eine frühzeitige Mobilisation. Eine individuell angepasste Kompressionstherapie kann Schmerzen und Schwellungen reduzieren und gehört bei vielen Patientinnen und Patienten zur Standardbehandlung. Die weitere Dauer der Kompression richtet sich nach dem Verlauf und wird regelmäßig überprüft.
Wann kann Physiotherapie helfen?
Nach einer überstandenen Thrombose kann die Physiotherapie dabei unterstützen, wieder Vertrauen in die Belastbarkeit des Beines zu gewinnen und die körperliche Leistungsfähigkeit schrittweise zu verbessern.
Je nach ärztlicher Freigabe können folgende Maßnahmen sinnvoll sein:
- Bewegungsübungen
- Gehtraining
- Muskelkräftigung
- Förderung der Muskelpumpe
- Beratung zu Bewegung im Alltag
- Unterstützung beim Umgang mit Kompressionsstrümpfen
Die Physiotherapie erfolgt immer in Abstimmung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
Häufig gestellte Fragen zur Thrombose
Ist eine Thrombose ein Notfall?
Der Verdacht auf eine tiefe Venenthrombose muss noch am selben Tag ärztlich abgeklärt werden. Mögliche Hinweise sind insbesondere eine neu aufgetretene einseitige Schwellung, Schmerzen, Spannungsgefühl oder Überwärmung eines Beines beziehungsweise Armes.
Die Beschwerden sind jedoch nicht immer eindeutig. Eine Thrombose kann weder allein anhand der Symptome sicher festgestellt noch ausgeschlossen werden.
Wann muss ich sofort den Rettungsdienst rufen?
Rufen Sie bei folgenden plötzlich auftretenden Beschwerden sofort den Rettungsdienst unter 112:
- Atemnot oder ungewöhnlich schnelle Atmung
- stechende oder drückende Brustschmerzen
- Husten mit blutigem Auswurf
- Herzrasen
- Schwindel, Kollaps oder Bewusstlosigkeit
- bläuliche Verfärbung der Lippen
- starke Kreislaufbeschwerden
Diese Symptome können auf eine Lungenembolie hinweisen. Dabei handelt es sich um einen potenziell lebensbedrohlichen Notfall. Gesund.bund.de: Lungenembolie
Kann man eine Thrombose durch einen Selbsttest erkennen?
Nein. Weder das Abtasten der Wade noch bestimmte Fußbewegungen können eine Thrombose zuverlässig nachweisen oder ausschließen. Solche Selbsttests sollten nicht zur Entscheidung verwendet werden, ob eine medizinische Untersuchung notwendig ist.
Die ärztliche Einschätzung berücksichtigt Beschwerden, Risikofaktoren und die klinische Wahrscheinlichkeit. Abhängig davon werden ein D-Dimer-Test und eine Kompressions- beziehungsweise Duplexsonografie eingesetzt.
Kann eine Thrombose auch ohne erkennbare Beschwerden auftreten?
Ja. Eine tiefe Venenthrombose kann nur geringe oder gar keine eindeutigen Beschwerden verursachen. Umgekehrt können Schmerzen oder eine Beinschwellung auch andere Ursachen haben.
Besonders aufmerksam sollte man nach einer Operation, längerer Immobilität, einer früheren Thrombose, während einer Krebserkrankung sowie in Schwangerschaft und Wochenbett sein.
Darf ich bei Verdacht auf eine Thrombose das Bein massieren?
Bei einer vermuteten, noch nicht ärztlich abgeklärten Thrombose sollten keine Massagen, kräftigen manuellen Behandlungen oder eigenständig begonnenen Kompressionsmaßnahmen am betroffenen Bereich durchgeführt werden.
Auch eine Manuelle Lymphdrainage sollte erst erfolgen, wenn eine akute Thrombose ausgeschlossen oder behandelt wurde und eine eindeutige medizinische Freigabe vorliegt. Zunächst ist die dringliche ärztliche Abklärung entscheidend.
Muss ich bei einer diagnostizierten Thrombose Bettruhe halten?
In den meisten Fällen ist nach Beginn einer wirksamen gerinnungshemmenden Behandlung keine längere Bettruhe erforderlich. Die aktuelle deutsche Leitlinie empfiehlt grundsätzlich eine frühe Mobilisation. Umfang und Zeitpunkt richten sich jedoch nach der ärztlichen Beurteilung, den Beschwerden und möglichen Begleiterkrankungen.
Patientinnen und Patienten sollten deshalb nicht eigenständig zwischen strenger Schonung und intensiver Belastung entscheiden. AWMF-Leitlinie zur Venenthrombose und Lungenembolie
Wie lange müssen blutgerinnungshemmende Medikamente eingenommen werden?
Das ist individuell verschieden. Entscheidend sind unter anderem:
- Lage und Ausdehnung der Thrombose
- erkennbare vorübergehende oder dauerhafte Auslöser
- frühere Thrombosen oder Lungenembolien
- persönliches Risiko einer erneuten Thrombose
- Blutungsrisiko
- Begleiterkrankungen
Gerinnungshemmende Medikamente dürfen nicht selbstständig abgesetzt, in ihrer Dosierung verändert oder vergessen werden. Die Behandlungsdauer legt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest.
Worauf muss ich bei Gerinnungshemmern achten?
Gerinnungshemmer verringern die Gerinnungsfähigkeit des Blutes und können dadurch Blutungen begünstigen. Ärztlicher Rat ist unter anderem erforderlich bei:
- ungewöhnlich starken oder anhaltenden Blutungen
- Blut im Urin oder schwarzem beziehungsweise blutigem Stuhl
- Bluterbrechen
- ungewöhnlich großen Blutergüssen
- starken, neuartigen Kopfschmerzen
- einem Sturz mit Kopfverletzung
Vor medizinischen oder zahnmedizinischen Eingriffen muss die Einnahme angegeben werden. Das Medikament darf dennoch nicht ohne ärztliche Anweisung abgesetzt werden.
Muss nach einer Thrombose immer ein Kompressionsstrumpf getragen werden?
Nicht jede Patientin und jeder Patient benötigt dauerhaft einen Kompressionsstrumpf. Eine individuell angepasste Kompression kann in der akuten Phase Schmerzen und Schwellungen lindern. Die weitere Anwendung richtet sich nach den verbleibenden Beschwerden und dem persönlichen Befund.
Kompressionsstrümpfe sollten fachgerecht angepasst werden. Bei Durchblutungsstörungen oder Hautproblemen muss zunächst geprüft werden, ob und welche Kompression geeignet ist.
Was ist ein postthrombotisches Syndrom?
Nach einer tiefen Beinvenenthrombose können Venenklappen geschädigt bleiben. Dadurch wird der Rücktransport des Blutes erschwert. Mögliche Folgen sind:
- anhaltende Schwellung oder Schweregefühl
- Schmerzen und Spannungsgefühl
- Hautverfärbungen oder Hautveränderungen
- Krampfadern
- in ausgeprägten Fällen schlecht heilende Wunden
Diese Beschwerden werden als postthrombotisches Syndrom bezeichnet. Anhaltende oder zunehmende Veränderungen sollten ärztlich untersucht werden.
Kann nach einer Thrombose erneut ein Blutgerinnsel entstehen?
Ja. Nach einer tiefen Venenthrombose ist das Risiko einer erneuten Thrombose erhöht. Wie groß dieses Risiko ist, hängt unter anderem vom ursprünglichen Auslöser, bestehenden Erkrankungen und der persönlichen Gerinnungsneigung ab.
Neu auftretende Beschwerden sollten deshalb nicht automatisch als harmlose Nachwirkungen betrachtet werden, sondern zeitnah ärztlich abgeklärt werden.
Darf ich nach einer Thrombose Sport treiben?
Nach ärztlicher Freigabe ist ein schrittweiser Wiedereinstieg in Bewegung meistens sinnvoll. Häufig eignen sich zunächst Gehen, kontrollierte Bewegungsübungen und ein dosierter Ausdaueraufbau. Intensität und Steigerung richten sich nach Schmerzen, Schwellung, Allgemeinzustand und medizinischem Befund.
Während einer Behandlung mit Gerinnungshemmern können Sportarten mit einem hohen Sturz-, Zusammenstoß- oder Verletzungsrisiko problematisch sein, weil Blutungen schwerwiegender verlaufen können. Dies sollte individuell ärztlich besprochen werden.
Wie kann ich einer Reisethrombose vorbeugen?
Bei längeren Reisen sind regelmäßige Bewegungspausen und Fuß- beziehungsweise Beinbewegungen sinnvoll. Außerdem sollte eine unnötige Austrocknung vermieden werden, sofern keine ärztliche Trinkmengenbegrenzung besteht.
Menschen mit erhöhtem Thromboserisiko sollten vor einer längeren Reise ärztlich klären, ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Kompressionsstrümpfe oder gerinnungshemmende Medikamente sollten nicht ohne individuelle Empfehlung eingesetzt werden. Aspirin ist kein allgemein geeignetes Mittel zur Vorbeugung einer Reisethrombose.
Wann kann Physiotherapie nach einer Thrombose beginnen?
Physiotherapie setzt eine gesicherte Diagnose, eine eingeleitete medizinische Behandlung und die ärztliche Freigabe voraus. Danach können Mobilisation, Gehtraining, Muskelkräftigung und ein schrittweiser Belastungsaufbau sinnvoll sein.
Bei neuer Schwellung, zunehmenden Schmerzen, Atemnot, Brustschmerzen oder Kreislaufbeschwerden wird die Behandlung nicht fortgesetzt; stattdessen ist eine sofortige medizinische Abklärung erforderlich.
Wissenschaftliche Grundlage
- AWMF: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie“, Registernummer 065-002
- AWMF: Kurzfassung der Leitlinie zur Venenthrombose und Lungenembolie
- Gesund.bund.de: Tiefe Venenthrombose – Ursachen, Symptome und Behandlung
- Gesund.bund.de: Lungenembolie
- Gesund.bund.de: Thromboseneigung – Thrombophilie
Weiterführende Informationen
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Über die Autorin
Ines Beger ist Physiotherapeutin, Osteopathin und Heilpraktikerin in Leipzig-Böhlitz-Ehrenberg. Seit mehr als 24 Jahren begleitet sie Menschen nach Operationen, Gefäßerkrankungen und längeren Phasen eingeschränkter Beweglichkeit beim sicheren Wiedereinstieg in Bewegung und Alltag. Zu ihren Schwerpunkten gehören individuell abgestimmte physiotherapeutische Behandlungskonzepte, Manuelle Therapie, aktive Bewegungstherapie und die Behandlung von Schwellungszuständen.
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Medizinischer Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Therapieempfehlung. Eine vermutete tiefe Venenthrombose muss umgehend ärztlich abgeklärt werden. Bei plötzlicher Atemnot, Brustschmerzen, blutigem Husten, Kollaps oder Bewusstlosigkeit ist sofort der Rettungsdienst unter 112 zu verständigen.
Letzte Aktualisierung: 3. August 2026