Die Bezeichnung Heilpraktikerin oder Heilpraktiker steht nicht für einen staatlich geregelten Ausbildungsberuf. Wer eigenständig Heilkunde ausüben möchte, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
In Sachsen gehört dazu eine umfangreiche Überprüfung der medizinischen und rechtlichen Kenntnisse. Zuständig für die Kenntnisüberprüfung im gesamten Freistaat Sachsen ist das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz. Ziel dieser Überprüfung ist vor allem der Patientenschutz: Es muss sichergestellt sein, dass eine eigenständige heilkundliche Tätigkeit keine Gefahr für Patientinnen und Patienten darstellt.
Mehr als zwei Jahre intensive Vorbereitung
Für uns war die Heilpraktikererlaubnis weit mehr als das Lernen für eine Prüfung.
Über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren haben wir uns intensiv und kontinuierlich auf die schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung vorbereitet.
Dabei haben wir unterschiedliche Formen der Vorbereitung miteinander kombiniert:
- medizinische Vorbereitung nach dem inama konzept von Paul Inama
- ergänzende Vorbereitung und Vertiefung bei Mehnert und Bussard
- kontinuierliches Lernen und Prüfungstraining mit iKreawi
- Bearbeitung zahlreicher Übungs- und Prüfungsfragen
- intensive Wiederholung von Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre
- Differentialdiagnostik und Erkennen wichtiger Krankheitsbilder
- medizinische Notfälle und sogenannte Red Flags
- Hygiene und Infektionslehre
- Arzneimittelkunde
- Berufs- und Gesetzeskunde
- Vorbereitung auf den schriftlichen und mündlichen Teil der Kenntnisüberprüfung
Uns war dabei wichtig, medizinische Zusammenhänge nicht nur für die Prüfung auswendig zu lernen, sondern sie wirklich zu verstehen und auf unterschiedliche Situationen übertragen zu können.
Was wird bei der Heilpraktikerüberprüfung verlangt?
Bei der Kenntnisüberprüfung geht es nicht darum, eine bestimmte naturheilkundliche Methode zu beherrschen.
Geprüft wird vielmehr, ob ausreichende medizinische Kenntnisse vorhanden sind, um Erkrankungen und Gefährdungen zu erkennen, verantwortungsvoll zu handeln und die eigenen therapeutischen Grenzen einschätzen zu können.
Dazu gehören unter anderem Kenntnisse in:
- Anatomie und Physiologie
- allgemeiner und spezieller Krankheitslehre
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- neurologischen Erkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- Infektionskrankheiten
- psychiatrischen Krankheitsbildern
- Anamnese und körperlicher Untersuchung
- Differentialdiagnostik
- medizinischen Notfällen
- Hygiene
- Arzneimittelkunde
- Laborwerten und diagnostischen Grundlagen
- Berufs- und Gesetzeskunde
Die sächsische Kenntnisüberprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem anschließenden mündlichen Teil. Für das Bestehen des schriftlichen Teils müssen mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden. Erst dann erfolgt die Zulassung zur mündlichen Überprüfung.
Praktische Erfahrungen ergänzten die Vorbereitung
Neben der theoretischen Vorbereitung war uns auch der praktische Bezug zur Medizin wichtig.
Ines Beger sammelte ergänzend über mehrere Monate regelmäßig praktische Erfahrungen in einer hausärztlichen Praxis.
Besonders wertvoll waren dabei die Einblicke in Labordiagnostik und deren praktische Anwendung, Anamnese, körperliche Untersuchung sowie die medizinische Einordnung unterschiedlicher Beschwerden und Krankheitsbilder.
Der unmittelbare Einblick in den hausärztlichen Praxisalltag half dabei, theoretisches Wissen mit praktischen Situationen zu verbinden und ein noch besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wann eine weiterführende ärztliche Diagnostik erforderlich ist.
Differentialdiagnostik – wissen, wann weiter abgeklärt werden muss
Ein wichtiger Bestandteil unserer Vorbereitung war die Differentialdiagnostik.
Patientinnen und Patienten kommen häufig mit Beschwerden wie Schmerzen, Schwindel, Bewegungseinschränkungen, Verdauungsproblemen oder Erschöpfung in eine Praxis. Hinter ähnlichen Symptomen können jedoch sehr unterschiedliche Ursachen stehen.
Für uns bedeutet heilpraktische Verantwortung deshalb nicht nur zu überlegen:
„Wie kann ich behandeln?“
Mindestens ebenso wichtig ist die Frage:
„Darf und sollte ich hier überhaupt behandeln – oder muss zunächst ärztlich weiter abgeklärt werden?“
Das Erkennen solcher Grenzen gehört für uns zu den wichtigsten Aspekten der Heilpraktikererlaubnis.
Schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung
Die behördliche Überprüfung besteht in Sachsen aus zwei Teilen.
Nach erfolgreichem schriftlichem Teil folgt die mündliche Überprüfung. Dabei werden medizinische und rechtliche Fragestellungen frei beantwortet. Auch praktische Aufgaben können Bestandteil der Überprüfung sein.
Es geht dabei nicht nur um Faktenwissen. Entscheidend ist, medizinische Situationen richtig einzuschätzen, mögliche Gefahren zu erkennen und verantwortungsvoll zu entscheiden.
Was ermöglicht die allgemeine Heilpraktikererlaubnis?
Die allgemeine Heilpraktikererlaubnis berechtigt innerhalb der gesetzlichen Grenzen zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation. Für uns bedeutet sie zugleich eine besondere Verantwortung bei Anamnese, Untersuchung, Differentialdiagnostik und der Einschätzung, wann eine weiterführende ärztliche Abklärung erforderlich ist.
Welche heilpraktischen Behandlungen wir in unserer Praxis anbieten, erfahren Sie auf unserer Leistungsseite Heilpraktiker in Leipzig.
Heilpraktiker in der Praxis Beger
In unserer Praxis verfügen Ines Beger und Falk Scheibner über die allgemeine Heilpraktikererlaubnis.
Beide haben sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren intensiv auf die medizinische Kenntnisüberprüfung vorbereitet und verbinden die Heilpraktikererlaubnis mit ihrer physiotherapeutischen und osteopathischen Qualifikation.
Warum wir uns kontinuierlich weiterbilden
Mit dem Bestehen der Heilpraktikerüberprüfung endet die fachliche Entwicklung für uns nicht.
Medizinisches Wissen verändert sich, diagnostische Möglichkeiten entwickeln sich weiter und auch die Anforderungen an eine verantwortungsvolle heilkundliche Tätigkeit bleiben hoch.
Deshalb vertiefen wir einzelne Themen regelmäßig durch weitere Fortbildungen – beispielsweise in den Bereichen Labordiagnostik, Mikrobiomdiagnostik, Neuraltherapie, Phytotherapie und anderen diagnostischen und therapeutischen Verfahren.
Über die Autorin
Ines Beger ist Physiotherapeutin, Osteopathin und Heilpraktikerin sowie Inhaberin der Praxis Beger in Leipzig-Böhlitz-Ehrenberg.
Neben ihrer physiotherapeutischen und osteopathischen Ausbildung hat sie sich über mehr als zwei Jahre intensiv auf die allgemeine Heilpraktikerüberprüfung vorbereitet und ihre medizinischen Kenntnisse durch praktische Erfahrungen und kontinuierliche Fortbildungen weiter vertieft.
Autorin und fachliche Prüfung: Ines Beger
Zuletzt fachlich aktualisiert: August 2026
Hinweis
Die Heilpraktikererlaubnis ist kein staatlich geregelter Ausbildungsabschluss. Die behördliche Kenntnisüberprüfung dient insbesondere der Gefahrenabwehr und dem Patientenschutz. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Regelungen.