- nur noch ein Formular für alle Therapien - Physiotherapie, Podologie, Logopädie, Ergotherapie, Ernährungstherapie
- Wegfall von Angaben wie Erst- und Folgeverordnung oder die Begründung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls
- die Diagnosegruppe und die Leitsymptomatik werden voneinander getrennt notiert
- statt 22 gibt es nur noch 13 Diagnosegruppen (z. B. WS1 und WS2 werden nun zu WS zusammengefasst)
- Leitsymptomatik wird über gesonderte Ankreuzfelder angegeben
- bis zu drei vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel können gleichzeitig verordnet werden - bisher war immer nur ein vorrangiges und ein ergänzendes Heilmittel möglich
- der Behandlungsbeginn muss bis zu 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum erfolgen (nicht mehr nur bis zu 14 Tagen), für dringende Fälle kann der Arzt aber auch auf der Verordnung angeben, dass ein dringlicher Handlungsbedarf besteht