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Nahaufnahme der Augen eines Kindes zum Thema Augenfehlstellungen und Schielen

Unsere Augen sind eng mit dem Nervensystem, der Kopfhaltung und der Bewegung von Halswirbelsäule und Kiefer verbunden.

Deshalb können Beschwerden im Augenbereich manchmal gemeinsam mit Kopfschmerzen, Nackenverspannungen, einer veränderten Kopfhaltung oder Beschwerden des Kiefergelenks auftreten.

Was versteht man unter einer Augenfehlstellung?

Bei einer Augenfehlstellung beziehungsweise einem Strabismus sind die Sehachsen beider Augen nicht gleich ausgerichtet. Umgangssprachlich wird dies als Schielen bezeichnet.

Eine Augenfehlstellung kann bereits im Kindesalter bestehen oder erst später auftreten. Mögliche Begleiterscheinungen sind:

  • Doppelbilder,
  • Kopfschmerzen oder schnelle Ermüdung beim Sehen,
  • Schwierigkeiten beim räumlichen Sehen,
  • eine auffällige Kopfhaltung,
  • das Zukneifen oder Abdecken eines Auges,
  • bei Kindern die Entwicklung einer Sehschwäche eines Auges.

Die Ursachen können sehr unterschiedlich sein. Deshalb gehört eine erkennbare oder neu aufgetretene Augenfehlstellung immer in eine augenärztliche und gegebenenfalls orthoptische Untersuchung.

Kann Osteopathie eine Augenfehlstellung korrigieren?

Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gibt es keine belastbaren Belege dafür, dass eine osteopathische Behandlung eine Augenfehlstellung dauerhaft korrigieren kann.

Einige kleine Untersuchungen beschäftigten sich mit kurzfristigen Veränderungen einzelner Sehfunktionen nach cranialen osteopathischen Techniken. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Osteopathie Schielen behandeln, die Augenmuskulatur dauerhaft ausrichten oder eine notwendige augenärztliche Therapie ersetzen kann.

In augenärztlichen Leitlinien gehören – abhängig von Ursache, Alter und Ausprägung – unter anderem Brillenkorrekturen, eine Okklusionsbehandlung, Prismen, ausgewählte Sehübungen und operative Eingriffe zu den möglichen Behandlungen. Osteopathie wird dort nicht als Behandlung zur Korrektur einer Augenfehlstellung empfohlen.

Wann kann eine osteopathische Untersuchung ergänzend erwogen werden?

Eine osteopathische Untersuchung kann allenfalls begleitend infrage kommen, wenn neben der augenärztlich abgeklärten Sehproblematik zusätzliche funktionelle Beschwerden bestehen, beispielsweise:

  • Nacken- und Schulterverspannungen,
  • eine schmerzhaft veränderte Kopfhaltung,
  • funktionelle Kieferbeschwerden,
  • Spannungskopfschmerzen,
  • Einschränkungen der Beweglichkeit von Halswirbelsäule oder Brustkorb.

Dabei behandeln wir nicht die Augenfehlstellung selbst. Wir untersuchen vielmehr, ob begleitende Beschwerden des Bewegungsapparates vorhanden sind, die mit manuellen oder physiotherapeutischen Maßnahmen beeinflusst werden können.

Ein Erfolg hinsichtlich der Augenstellung oder Sehfähigkeit kann dadurch nicht versprochen werden.

Bei Kindern ist eine frühzeitige Abklärung besonders wichtig

Bei Kindern kann eine länger bestehende Fehlstellung dazu führen, dass das Gehirn die Informationen eines Auges zunehmend unterdrückt. Dadurch kann eine sogenannte Amblyopie, also eine funktionelle Sehschwäche, entstehen.

Je früher eine Augenfehlstellung erkannt und fachgerecht behandelt wird, desto besser können sich Sehfähigkeit und beidäugiges Sehen entwickeln. Eine osteopathische Behandlung darf deshalb eine augenärztliche oder orthoptische Diagnostik und Behandlung keinesfalls verzögern.

Wann ist eine schnelle ärztliche Untersuchung erforderlich?

Eine zeitnahe oder sofortige medizinische Abklärung ist insbesondere notwendig bei:

  • plötzlich auftretendem Schielen,
  • neu entstandenen Doppelbildern,
  • Sehverlust oder Gesichtsfeldausfällen,
  • starken Augen- oder Kopfschmerzen,
  • hängendem Augenlid,
  • auffälligen Pupillenveränderungen,
  • Lähmungserscheinungen, Sprachstörungen oder Schwindel,
  • Augenbeschwerden nach einem Unfall.

Unsere Einordnung

Osteopathie ist keine nachgewiesene Behandlung zur Korrektur einer Augenfehlstellung. Nach augenärztlicher Abklärung können manuelle oder physiotherapeutische Maßnahmen jedoch ergänzend eingesetzt werden, wenn gleichzeitig Beschwerden des Nackens, der Körperhaltung oder des Kieferbereichs bestehen.

Über die Autorin

Ines Beger ist Physiotherapeutin, Heilpraktikerin und Osteopathin für Kinder und Erwachsene. Sie ist Inhaberin der Praxis für Physiotherapie, Osteopathie und Chiropraktik Ines Beger in Leipzig-Böhlitz-Ehrenberg.

Zu ihren Behandlungsschwerpunkten gehören unter anderem die osteopathische Begleitung funktioneller Beschwerden, Kinderosteopathie, viszerale Osteopathie sowie die Verbindung osteopathischer und physiotherapeutischer Ansätze.

Bei Beschwerden im Bereich der Augen, der Nase oder der Nasennebenhöhlen legt sie besonderen Wert auf eine sorgfältige medizinische Abklärung. Osteopathische Behandlungen werden in der Praxis nicht als Ersatz für eine augenärztliche, orthoptische oder HNO-ärztliche Diagnostik verstanden, sondern ausschließlich als mögliche ergänzende Maßnahme bei geeigneten funktionellen Begleitbeschwerden.

Zuletzt aktualisiert: 06.08.2026

Welche Behandlung passt zu Ihnen?

Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, welche Behandlung für die eigenen Beschwerden geeignet ist. Unsere Übersicht hilft Ihnen bei der Orientierung. Welche Therapie tatsächlich infrage kommt, richtet sich nach Ihrem individuellen Befund.

Rücken und Nacken
Physiotherapie, Manuelle Therapie und individuell abgestimmte Behandlungsmöglichkeiten

Schulter oder Gelenke
Physiotherapeutische Behandlung bei Beschwerden von Schulter und Gelenken

Kieferbeschwerden / CMD
Spezialisierte physiotherapeutische Behandlung des Kiefergelenks

Neurologische Erkrankungen
Neurologische Physiotherapie mit Bobath, PNF und N.A.P.

Babys, Kinder und Jugendliche
Physiotherapie, Skoliosebehandlung nach Schroth, Osteopathie und Kinderchiropraktik

Osteopathie
Osteopathische Untersuchung und individuell abgestimmte Behandlung

Chiropraktik
Manuelle Untersuchung und chiropraktische Behandlung

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