Manuelle Lymphdrainage verständlich erklärt – Folge 4 des Bootscast
Die manuelle Lymphdrainage unterscheidet sich deutlich von einer klassischen Massage. In Folge 4 unseres Bootscast erklären wir, wie die Behandlung funktioniert, wann sie eingesetzt werden kann und warum dabei nicht die Muskulatur, sondern das Lymphsystem im Mittelpunkt steht.
Darum geht es in dieser Folge
Mit speziellen, sanften und rhythmischen Grifftechniken soll die manuelle Lymphdrainage den Lymphabfluss unterstützen und die Entstauung des Gewebes fördern.
In dieser Podcastfolge sprechen wir unter anderem darüber:
- wie sich die Lymphdrainage von einer Massage unterscheidet,
- bei welchen Schwellungen und Ödemen sie verordnet werden kann,
- warum Behandlungen 30, 45 oder 60 Minuten dauern können,
- welche Bedeutung Bewegung und Kompression haben und
- warum eine spezielle therapeutische Zusatzausbildung erforderlich ist.
Lymphdrainage als Teil der Entstauungstherapie
Bei Lymph- und Ödemerkrankungen kann die manuelle Lymphdrainage Bestandteil der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie sein. Abhängig vom individuellen Befund können dazu auch Kompressionsversorgung, Bewegungstherapie und Hautpflege gehören.
In unserer Praxis wird die manuelle Lymphdrainage von speziell ausgebildeten Lymphtherapeutinnen und Lymphtherapeuten durchgeführt.
Folge 4 des Bootscast anhören
Weitere Informationen zur manuellen Lymphdrainage
Ausführliche Informationen zu möglichen Anwendungsgebieten, zum Ablauf und zur Verordnung finden Sie auf unserer Leistungsseite:
Manuelle Lymphdrainage in Leipzig
Zur Übersicht aller Podcastfolgen
Der Podcast vermittelt allgemeine Gesundheitsinformationen. Er ersetzt keine individuelle ärztliche Diagnose oder physiotherapeutische Untersuchung.
Quellen
Die offizielle Leistungsbeschreibung definiert die manuelle Lymphdrainage als Behandlung mit speziellen Handgriffen zur Förderung des Lymphabflusses. GKV-Spitzenverband – Leistungsbeschreibung Physiotherapie
Informationen zu den möglichen Behandlungszeiten und zur Verordnung bietet der Gemeinsame Bundesausschuss.