Seit November 2024 können Ärztinnen und Ärzte bei bestimmten Schultererkrankungen eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen.
Das Besondere daran: Der Arzt stellt die Diagnose und verordnet Physiotherapie – die Auswahl der geeigneten
physiotherapeutischen Maßnahmen erfolgt anschließend durch speziell qualifizierte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
Dadurch kann die Behandlung individueller gestaltet und flexibel an Ihren Heilungsverlauf angepasst werden.
Welche Vorteile bietet die Blankoverordnung?
Mit einer Blankoverordnung können wir die Therapie eigenverantwortlich planen und bei Bedarf anpassen – selbstverständlich auf Grundlage der ärztlichen Diagnose und der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Für Sie bedeutet das:
- individuell abgestimmte Therapie statt eines starren Behandlungsplans
- keine neue Verordnung bei jeder notwendigen Therapieanpassung
- schnellere Reaktion auf Veränderungen im Heilungsverlauf
- optimale Kombination verschiedener physiotherapeutischer Maßnahmen
- weniger Bürokratie und mehr Zeit für Ihre Behandlung
Für welche Schultererkrankungen ist die Blankoverordnung geeignet?
Die Blankoverordnung kann unter anderem bei folgenden Diagnosen ausgestellt werden:
- Impingement-Syndrom
- Frozen Shoulder (Schultersteife)
- Schulterarthrose (Omarthrose)
- Rotatorenmanschettenruptur
- Schulterinstabilität
- Schulterluxation
- Bizepssehnerkrankungen
- Schulterblattinstabilität
- Nachbehandlung nach Schulteroperationen (je nach Diagnose)
Ob Ihre Diagnose für eine Blankoverordnung geeignet ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt.
So läuft die Behandlung bei uns ab
Zu Beginn führen wir eine ausführliche physiotherapeutische Befunderhebung durch. Dabei analysieren wir Ihre Beweglichkeit, Kraft, Schmerzen und die Funktion Ihrer Schulter.
Auf Grundlage dieses Befundes erstellen wir einen individuellen Therapieplan. Während der Behandlung überprüfen wir regelmäßig Ihren Fortschritt und passen die Therapie bei Bedarf an – ohne dass hierfür jedes Mal eine neue ärztliche Verordnung erforderlich ist.
Je nach Befund können unter anderem folgende Maßnahmen zum Einsatz kommen:
- Manuelle Therapie
- Krankengymnastik
- aktive Bewegungstherapie
- medizinische Trainingstherapie
- Eigenübungsprogramme
- Beratung zur Belastungssteuerung
- Anleitung für Alltag, Beruf und Sport
Wir behandeln evidenzbasiert und leitliniengerecht
Unsere Behandlung orientiert sich an den aktuellen medizinischen Leitlinien und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Gleichzeitig berücksichtigen wir Ihre individuellen Beschwerden, Ihre persönlichen Ziele und den aktuellen Heilungsverlauf.
Die Blankoverordnung bietet uns die Möglichkeit, diese evidenzbasierten Empfehlungen ohne unnötige bürokratische Hürden umzusetzen. So können wir die Therapie jederzeit an Ihre Fortschritte anpassen und Sie optimal auf dem Weg zurück in Alltag, Beruf und Sport begleiten.
Häufige Fragen
Muss ich häufiger zum Arzt?
Nein. Durch die Blankoverordnung können notwendige Therapieanpassungen direkt in der Praxis erfolgen. Zusätzliche Arztbesuche sind deshalb häufig nicht erforderlich.
Kann ich die Praxis frei wählen?
Ja. Sie können Ihre Physiotherapiepraxis frei wählen. Wichtig ist, dass die Praxis für die Behandlung von Schultererkrankungen qualifiziert ist und die Blankoverordnung anbietet.
Ist die Blankoverordnung für gesetzlich Versicherte?
Ja. Die Blankoverordnung ist Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und gilt für definierte Schulterdiagnosen gemäß der Heilmittel-Richtlinie.
Unser Ziel
Mit der Blankoverordnung können wir Ihre Behandlung noch individueller, flexibler und effizienter gestalten. Unser Ziel ist eine leitliniengerechte, evidenzbasierte Physiotherapie, die sich nicht an einem starren Behandlungsschema orientiert, sondern an Ihren persönlichen Beschwerden und Ihrem Heilungsverlauf.
Podcast direkt anhören
In dieser Folge unseres Bootscast erklären wir verständlich, was sich durch die Blankoverordnung verändert hat, welche Vorteile sie bei geeigneten Schulterdiagnosen bieten kann und wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die Behandlung individuell planen und an den Verlauf anpassen.