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Zu später Behandlungsbeginn macht Rezept ungültig.

  • innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung muss die Behandlung begonnen werden
  • bei "dringlichem Behandlungsbedarf" muss die Behandlung sogar innerhalb von 14 Kalendertagen starten

Der verordnende Arzt hat die Möglichkeit, das Ausstellungsdatum seiner Verordnung zu ändern. Das wird auf der Vorderseite der Verordnung gemacht. Das alte Datum wird durchgestrichen, das neue Ausstellungsdatum ergänzt und mit Unterschrift und Änderungsdatum vom Arzt bestätigt.

Dieses Vorgehen ist in der Heilmittel-Richtlinie und den Anlagen 3 zu den Versorgungsverträgen vorgeschrieben. Deshalb müssen bei einer Änderung drei Datumsangaben vorhanden sein:

  1. ursprüngliches Ausstellungsdatum
  2. neues Ausstellungsdatum
  3. Datum der Änderung, an dem der Arzt das Ausstellungsdatum geändert hat

Dabei ist unbedingt zu beachten, dass das neue Ausstellungsdatum zum Datum der ersten Behandlung passt und dass das Datum der Änderung durch den Arzt ebenfalls vor dem ersten behandlungstermin liegt.

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