Physiotherapie-Ausbildung und Direktzugang – Folge 7 des Bootscast

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten untersuchen Bewegungs- und Funktionsstörungen, planen Behandlungen und begleiten Menschen nach Verletzungen, bei Erkrankungen oder mit länger bestehenden Beschwerden.

Doch wie läuft die Ausbildung ab? Welche Kompetenzen erwerben Physiotherapeuten und warum benötigen gesetzlich Versicherte in Deutschland normalerweise weiterhin eine ärztliche Verordnung?

In Folge 7 unseres Bootscast sprechen wir über Ausbildung, berufliche Verantwortung und den sogenannten Direktzugang zur Physiotherapie.

Darum geht es in dieser Folge

Wir sprechen unter anderem darüber:

  • wie die Physiotherapie-Ausbildung aufgebaut ist,
  • welche medizinischen und therapeutischen Inhalte vermittelt werden,
  • welche Bedeutung die staatliche Prüfung hat,
  • warum regelmäßige Fortbildungen notwendig sind,
  • was unter Direktzugang verstanden wird,
  • welche Rolle ärztliche Verordnungen spielen,
  • welche berufspolitischen Entwicklungen diskutiert werden.

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Wie werden Physiotherapeuten ausgebildet?

Die Berufsbezeichnung Physiotherapeutin beziehungsweise Physiotherapeut ist gesetzlich geschützt. Voraussetzung ist eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein entsprechendes Studium mit staatlicher Berufszulassung.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • Anatomie und Physiologie,
  • allgemeine und spezielle Krankheitslehre,
  • Trainings- und Bewegungslehre,
  • physiotherapeutische Untersuchungsverfahren,
  • krankengymnastische Behandlungstechniken,
  • Massagetherapie und physikalische Anwendungen,
  • Prävention und Rehabilitation,
  • Berufs- und Gesetzeskunde,
  • praktische Einsätze in unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen.

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen staatlichen Prüfung.

Warum sind zusätzliche Fortbildungen wichtig?

Die Grundausbildung vermittelt ein breites physiotherapeutisches Fundament. Viele Behandlungsbereiche erfordern anschließend zusätzliche Qualifikationen.

Dazu zählen beispielsweise:

Regelmäßige Fortbildungen helfen dabei, Fachwissen zu vertiefen und neue wissenschaftliche sowie therapeutische Entwicklungen in die Behandlung einzubeziehen.

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Was bedeutet Direktzugang?

Direktzugang bedeutet, dass Patientinnen und Patienten eine physiotherapeutische Untersuchung und Behandlung unmittelbar in Anspruch nehmen können, ohne zuvor eine ärztliche Verordnung einzuholen.

In der regulären gesetzlichen Heilmittelversorgung besteht in Deutschland weiterhin grundsätzlich ein Verordnungsvorbehalt. Physiotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenkasse muss daher normalerweise ärztlich oder in bestimmten Bereichen zahnärztlich verordnet werden.

Ein allgemeiner Direktzugang für alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten besteht derzeit nicht.

Heilkundliche Behandlung ohne ärztliche Verordnung

Eine physiotherapeutische Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung benötigt grundsätzlich eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung. Davon zu unterscheiden ist eine eigenständige heilkundliche Untersuchung und Behandlung.

In unserer Praxis verfügen Ines Beger und Falk Scheibner über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Dadurch können sie Beschwerden im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse eigenständig untersuchen und beurteilen. Sofern keine weiterführende ärztliche Abklärung erforderlich ist, kann anschließend eine individuell abgestimmte Behandlung erfolgen.

Die heilkundliche Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist in der Regel eine Privat- beziehungsweise Selbstzahlerleistung. Ob eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Was verändert die Blankoverordnung?

Die Blankoverordnung ist nicht mit einem vollständigen Direktzugang gleichzusetzen. Die Diagnose und die Entscheidung über diese Verordnungsform erfolgen weiterhin durch eine Ärztin oder einen Arzt.

Bei bestimmten Schulterdiagnosen können qualifizierte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten innerhalb der geltenden Vorgaben insbesondere über Heilmittel, Behandlungsmenge und Behandlungsfrequenz entscheiden.

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Wie ist die aktuelle Lage beim Direktzugang?

Unter einem allgemeinen Direktzugang versteht man, dass Patientinnen und Patienten unmittelbar eine physiotherapeutische Praxis aufsuchen können, ohne zuvor eine ärztliche Verordnung zu benötigen.

Stand Juli 2026 besteht innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung noch kein allgemeiner Direktzugang zur Physiotherapie. Die reguläre Heilmittelbehandlung setzt weiterhin eine ärztliche beziehungsweise zahnärztliche Verordnung voraus. Das ergibt sich aus der geltenden Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Im Koalitionsvertrag 2025 werden mehr Eigenständigkeit für Gesundheitsberufe, weniger Bürokratie und eine Reform der Berufsgesetze angekündigt. Eine konkrete gesetzliche Regelung für den allgemeinen physiotherapeutischen Direktzugang wurde dadurch jedoch noch nicht geschaffen. Ein Koalitionsvertrag beschreibt politische Vorhaben, ist aber selbst noch kein Gesetz.

Berufsverbände setzen sich weiterhin für den Direktzugang ein. Ob und in welcher Form er eingeführt wird, hängt von weiteren politischen Entscheidungen sowie von der Ausgestaltung des Berufs-, Sozial- und Vergütungsrechts ab.

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bestehen damit unterschiedliche Wege:

  • physiotherapeutische Behandlung mit ärztlicher oder zahnärztlicher Verordnung,
  • Blankoverordnung bei bestimmten Schulterdiagnosen,
  • heilkundliche Behandlung als Privat- oder Selbstzahlerleistung durch entsprechend befugte Behandler.

Wichtig: Die Blankoverordnung ist noch kein echter Direktzugang. Die Diagnose und Verordnung erfolgen weiterhin ärztlich; die physiotherapeutische Praxis erhält jedoch mehr Verantwortung für die konkrete Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung.

Warum wird über den Direktzugang diskutiert?

Befürworter verbinden mit dem Direktzugang unter anderem:

  • einen schnelleren Behandlungsbeginn,
  • weniger organisatorische Umwege,
  • eine stärkere Nutzung physiotherapeutischer Kompetenzen,
  • mehr therapeutische Verantwortung,
  • eine mögliche Entlastung ärztlicher Praxen.

Gleichzeitig erfordert ein solcher Zugang klare Anforderungen an Ausbildung, Untersuchungskompetenz, Patientensicherheit, Zusammenarbeit und die Erkennung von Warnzeichen.

Passende Podcastfolgen

In Folge 3 sprechen wir über Physiotherapie-Rezepte und bürokratische Vorgaben:

Folge 3: Bürokratie und Rezeptchaos

Die Blankoverordnung als besondere Form der physiotherapeutischen Versorgungsverantwortung erklären wir hier:

Folge 18: Blankoverordnung

Alle Folgen unseres Bootscast ansehen

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis zur Aktualität

Die Aussagen des Podcasts beziehen sich auf den Zeitpunkt der Aufnahme. Gesetzliche Vorgaben, Ausbildungsregelungen und berufspolitische Rahmenbedingungen können sich verändern.

Dieser Beitrag wurde deshalb anhand der im Juli 2026 verfügbaren Informationen eingeordnet.

Fachliche Verantwortung

Fachlich geprüft von Ines Beger
Physiotherapeutin · Heilpraktikerin · Osteopathin
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Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

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